Vertritt und Verbiss durch Wasservögel ist insbesondere an innerörtlichen Teichen ein häufig auftretendes Problem. Ursache ist neben einer meist zu hohen Population an Wasservögeln das immer noch beliebte „Enten füttern“. Auch wenn dies an vielen innerstädtischen Gewässern inzwischen nicht mehr gern gesehen bzw. verboten ist, wird man es nie ganz unterbinden können. Auf verschiedene Maßnahmen zur Bestandsregulierung soll hier nicht näher eingegangen werden. Sie stehen im Spannungsfeld zwischen Notwendigkeit und emotionaler Domestizierung eigentlich wildlebender Tiere. Im Schadbild kann man zwischen Beständen an Stockenten / Blesshühnern und Gänsen / Schwänen unterscheiden:
Bei Stockenten und Blesshühnern sind die Verbisschäden weniger gravierend als die Schäden durch Vertritt. Hier kann mit Zäunen lenkend eingegriffen werden. Beliebte Fütterungsstellen, deren Ufer entsprechend vertreten sind, lassen sich festlegen und seitlich begrenzen.
Die Abbildung 1 zeigt eine Abzäunung, wie sie sich bei Stockenten und Blesshühnern bewährt hat: Es ist ausreichend, einen Zaun zum Weg hin zu ziehen. Dadurch kommen Spaziergänger nicht direkt an das Wasser heran, um die Tiere zu locken. Das Röhricht, hier gepflanzt mit Röhrichtmatten, kann ungestört anwachsen und sich ausbreiten. Leben an einem Gewässer Gänse oder Schwäne, ist mit massivem Verbiss zu rechnen, der Neuanpflanzungen innerhalb kurzer Zeit vollständig zerstören kann. Da Gänse und Schwäne für ihren Start bzw. ihre Landung auf dem Wasser eine größere Strecke benötigen, meiden sie Abschnitte, die ihnen zu eng erscheinen. In dem in Abbildung 2 gezeigten Beispiel wurde die Neuanpflanzung auf eine Breite von zwei Metern eingezäunt. Gänse und Schwäne meiden den bepflanzten Uferstreifen, so dass auf eine Überspannung des Bereichs verzichtet werden konnte. Die Maschenweite eines herkömmlichen Zauns ist mit 50 – 100 mm als Schutz ausreichend. Es ist allerdings schon vorgekommen, dass Küken in den Maschen stecken geblieben sind. Um aufgeregte Reaktionen der Öffentlichkeit zu vermeiden, kann die Absperrung im unteren Bereich noch zusätzlich mit einem Karnickelzaun verdichtet werden. Als Schutz gegen Vertritt durch Wasservögel würde ein Zaun mit 50 cm Höhe ausreichen. Da abgesperrte Bereiche aber auf einige Menschen eine große Anziehungskraft ausüben, sollten diese Zäune mindestens einen Meter hoch sein und oben mit einem Querholz gegen Niederdrücken und Niedertreten gesichert werden.
Eine gute Möglichkeit ist die Absperrung mit Gabionengittern. Sie werden in ca. 25 cm Höhe umgebogen und dann über die Neuanpflanzung gesetzt. Als Maschenweite wird am besten 50 mm × 100 mm gewählt. Die Abbildung 4 zeigt, dass die Pflanzen das Gitter mühelos durchwachsen: Die Abbildungen 3 – 5 stammen aus einer Vegetationsperiode und dokumentieren die Entwicklung von der Pflanzung im März bis zum August des Jahres. Neben geeigneten Schutzmaßnahmen sei an dieser Stelle noch einmal auf die dem Vorhaben angemessene Qualität der verwendeten Pflanzen und Pflanzensysteme hingewiesen. Das verwendete Pflanzmaterial muss bereits gut entwickelte Rhizome bzw. Ausläufer aufweisen, aus denen sie nach einem eventuellen Verbiss nochmals austreiben können. Zu Beeinträchtigungen wird es auch bei Schutzmaßnahmen kommen. Schwache und zu kleine Pflanzen haben dann keine Reserven und nur geringe Überlebens- und Entwicklungschancen. Nähere Erläuterungen zu Pflanzenqualitäten sind im zweiten Kapitel dargestellt.